Nirgendwo können Bürger*innen Politik so direkt erfahren und gestalten wie auf der kommunalen Ebene. Die kommunale Selbstverwaltung ist daher für uns GRÜNE zentraler Bestandteil der Demokratie. Selbstverwaltung setzt aber voraus, dass es auch Handlungsspielräume gibt. Viele Gemeinden, Städte und Landkreise sind jedoch unterfinanziert. Lebensqualität hängt direkt vom Zustand der kommunalen Infrastruktur ab. Deutlich gestiegene Kosten für Sozialausgaben belasten die kommunalen Haushalte massiv. Sie treffen aber ausgerechnet die Orte besonders, die sowieso schon Finanzprobleme haben.
Wir GRÜNEN werden uns daher auch weiterhin beim Bund für Entlastungen bei den Sozialkosten und für eine Verbesserung der Einnahmen unserer Kommunen einsetzen. Die Gewerbesteuer wollen wir hin zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickeln.
Besonders verschuldete Kommunen muss das Land weiterhin mit Entschuldungsprogrammen unterstützen. Wir wollen den kommunalen Finanzausgleich reformieren. Er muss den tatsächlichen Belastungen der Kommunen aufgrund ihrer besonderen Besiedlungsstruktur oder einer besonders ungünstigen demografischen Entwicklung besser entsprechen. Den sogenannten Flächenfaktor wollen wir überarbeiten und einen für alle gerechteren Ausgleichsmechanismus entwickeln. Zudem wollen wir den Finanzausgleich dafür nutzen, die Finanzierung oberzentraler Einrichtungen wie Theater oder Museen gerechter unter den Kommunen aufzuteilen und so auch die bestehenden, historisch begründeten Nachteile von Städten und Regionen ohne Landeseinrichtungen zu reduzieren.
Darüber hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume einräumen. Erleichterte wirtschaftliche Betätigung oder die Möglichkeiten der Einführung einer Tourismusabgabe zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur sind wichtige und richtige Schritte. Weitere Kompetenzen, etwa bei der Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder mehr Mitsprache bei Massentierhaltungsanlagen, stärken das Selbstbestimmungsrecht der Menschen vor Ort.
Um die Mitsprachemöglichkeiten von jungen Menschen zu verbessern, wollen wir das Wahlalter auf 14 Jahre absenken. Wir GRÜNEN haben die Möglichkeiten der direkten Bürger*innenbeteiligung erweitert. Diese Instrumente der unmittelbaren Demokratie werden wir auch zukünftig weiterentwickeln. Unter anderem wollen wir Bürgerentscheide auch bei der Bauleitplanung ermöglichen. Wir wollen, dass das Mitwirkungsverbot überarbeitet und den aktuellen Herausforderungen wie der Energiewende angepasst wird.
Darüber hinaus haben wir die Hürden für Bürger*innenbegehren und -entscheide abgesenkt und damit mehr direkte demokratische Teilhabe ermöglicht. Zur Förderung der Teilhabe von Frauen haben wir die Zahl der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im gesamten Land erhöht. Solche grünen Akzente für die Kommunalpolitik wollen wir intensiv begleiten und weiterentwickeln. Mit einem Informationszugangsgesetz wollen wir außerdem eine wichtige Grundlage für mehr Transparenz in den Kommunen schaffen.
Insbesondere in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen sind für leistungsfähige Kommunalstrukturen Gebietsveränderungen oder eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit erforderlich. Die Bereitschaft zur Kooperation sollte aber lokal wachsen – und kreative Initiativen und digitale Lösungen sollten vom Land unterstützt werden. Die Einrichtung von Enquete-Kommissionen auf Landesebene, die sich fachlich mit den jeweiligen regionalen Strukturproblemen auseinandersetzen, halten wir diesbezüglich für sinnvoll, sofern es dafür eine breite lokale Unterstützung gibt.
Den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) kommt eine Schlüsselfunktion in der Kommunalpolitik und der öffentlichen Verwaltung zu. Wir brauchen – auch in kleinen Kommunen – gut qualifizierte Leute. Die jetzige Regelung zur Altersversorgung wird zu Recht als unangemessen empfunden. Auch um zu verhindern, dass aus ihrem Amt ausscheidenden kommunalen Wahlbeamt*innen ggf. schon nach wenigen Wochen – unabhängig von ihrem Alter – eine lebenslange Pension gezahlt wird, besteht dringender Anpassungsbedarf. Zugleich müssen andere Anreize für diese Aufgabe geschaffen werden.