Änderung der Landesschiedsordnung – 1

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 13./14. April 2024 in Oldenburg

§ 14 Abs. 2 LschO

„Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen
und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen nach dem Ende der mündlichen
Verhandlung zuzustellen.“

wird geändert in:

„Die Entscheidung ist von dem*der Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu
unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen nach dem Ende der
mündlichen Verhandlung zuzustellen.“

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 13./14. April 2024 in Oldenburg