Wir Grüne kämpfen für Artenreichtum und ökologischen Vielfalt. Dafür müssen wir das Insektensterben stoppen. Deshalb fordern wir:
Verbot des Einsatzes von Glyphosat (und ähnlichen Totalherbiziden) sowie Neonikotinoiden
Neoniktotinoide sind ein gegen Insekten wirkendes Nervengift, das unter anderem zur Behandlung des Saatgutes eingesetzt wird und von dort über die Wurzeln der Pflanzen in Blätter und Blüten transportiert wird. Wenn z.B. Bienen diese Pflanzen besuchen, führt verlieren sie die Orientierung, finden ihren Staat nicht mehr und sterben schließlich. Totalherbizide wie Glyphosat sind zwar nicht unmittelbar toxisch für Insekten. Dadurch, dass sie jedoch alle lebenden Pflanzen töten, vernichten sie schlicht die Nahrungsgrundlage unserer Insekten. Deshalb fordern wir ein Verbot dieser Gifte, da negative Folgen für die Umwelt bei einem Einsatz vorprogrammiert sind. Nur so können wir das Insektensterben stoppen.
Verkauf von Pestiziden für den privaten Gebrauch einstellen
Anders als gewerbliche Landwirtinnen und Landwirte sind Privatpersonen grundsätzlich in der Lage, die Wildkräuter in ihrem Garten mechanisch zu regulieren – also zu hacken oder zu jäten. Außerdem fehlt ihnen der von gewerblichen Nutzerinnen und Nutzern verlangte Nachweis der Sachkunde beim Einsatz von Pestiziden. Vielfach wird hier nach der Maxime verfahren: Viel hilft mehr. Deshalb fordern wir ein Verbot von Pestiziden für den privaten Gebrauch.
Insektensterben stoppen durch wirksame Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden
Wer Nutzpflanzen anbaut und eine gute Ernte erwarten möchte, muss Pflanzenschutz betreiben. Beim Ökologischen Landbau ist der Einsatz chemischer Mittel verboten. Trotzdem betreiben Ökolandwirtinnen und -landwirte Pflanzenschutz: Dazu gehört unter anderem die mechanische Beseitigung von so genanntem Unkraut, eine vielfältige Fruchtfolge, mit der die Massenvermehrung und Anreicherung von Schädlingen verhindert wird oder auch die Förderung von Nützlingen. Wer zum Beispiel etwas gegen Blattläuse tun will, sollte Marienkäfer fördern. So können Landwirtinnen und Landwirte ihren Beitrag leisten zum Insektensterben stoppen. Den Einsatz chemischer Mittel als ultima-ratio zu begreifen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, nennt man „integrierten Pflanzenschutz“. Dieser muss rechtsverbindlicher Standard in der Landwirtschaft insgesamt werden. So wollen wir den Einsatz von Pestiziden wirksam reduzieren. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Pestizidreduktionsplan formuliert.
Abschaffung von Direktzahlungen an die Landwirtschaft und komplette Umstellung der Agrarförderung auf die Honorierung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft
Die Direktzahlungen sind eine jährliche Prämie, die Landwirtinnen und Landwirte pauschal für die Bewirtschaftung eines Hektars landwirtschaftlicher Nutzfläche bekommen. Derzeit beläuft sich diese Direktzahlung auf 267 Euro je Hektar und Jahr. Dieses Geld ist kaum an Auflagen gekoppelt. Deshalb hat es so gut wie keinen Effekt für den Natur-, Landschafts- und Tierschutz. Da das Geld pauschal gezahlt wird, haben diese Mittel direkte Auswirkungen auf die Höhe der Pachtpreises einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das heißt: Es wird der Landbesitz gefördert. Da den aktiven Landwirtinnen und Landwirten aber inzwischen rund die Hälfte der bewirtschafteten Flächen nicht mehr gehört, kommt das Geld bei den falschen an. Wir wollen diese Gießkannenförderung abschaffen und die Mittel gezielt zur Honorierung von Umwelt- und Tierschutzleistungen der Bäuerinnen und Bauern einsetzen.