Satzungsänderung – § 24 Landesarbeitsgemeinschaften Satz 3 und 4

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 11./12. November 2023 in Osnabrück

§ 24 Landesarbeitsgemeinschaften ALT: 3. Weiteres bestimmt ein von der LDK zu beschließendes LAG-Statut. 4. Über die Einrichtung und Auflösung von Landesarbeitsgemeinschaften entscheidet der Parteirat. Näheres regelt das LAG-Statut. NEU: 3. Der Landesverband kann Landesarbeitsgemeinschaften (LAGs) einrichten. 4. Näheres regelt das LAG-Statut, welches von der LDK mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.

Satzungsänderung – § 24 Landesarbeitsgemeinschaften Satz 1

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 11./12. November 2023 in Osnabrück

§ 24 Landesarbeitsgemeinschaften ALT: 1. Landesarbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, auf der Grundlage parteiinternen wie externen Sachverstandes Themen programmatisch zu bearbeiten, erarbeitete Positionen einer Beschlussfassung zuzuführen, den Landesvorstand und die Landtagsfraktion zu beraten sowie die Diskussion und Politik in Kreis-und Ortsverbänden anregend zu unterstützen sowie Positionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in anderen Zusammenhängen zu vertreten. Die …