Endlich Ausstieg aus der Erdgas- und Erdölförderung im Weltnaturerbe Wattenmeer – Änderung des Bundesbergbaurechts muss kommen – keine Zustimmung zum Unitaritätsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden im deutschen Bundestag!

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 13./14. April 2024 in Oldenburg

Die 2022 befürchtete Gas-Mangellage ist aufgrund der vielfältigen Aktivitäten
seitens der Bundes- und Landesregierung mit Blick auf den geplanten Förderbeginn
voraussichtlich in den Jahren 2025/26 nicht mehr erkennbar. Niedersachsen ist
mit der rot-grünen Landesregierung auf einem guten Weg und konnte 2023 seinen
Strom vollständig aus erneuerbaren Energien decken und übertraf dabei die Marke
von 100 %. Es ist das erste Mal, dass Niedersachsen mit dem sogenannten
bilanziellen Anteil erneuerbarer Energie am Stromverbrauch mehr als 100 %
erreicht.

Die vermutete Fördermenge deckt nur 1 % des deutschen Gasbedarfs. In einer
ersten Phase plant der Konzern, 4,5 bis 13 Milliarden Kubikmeter Gas zu fördern.
Durch die Verbrennung würden bis zu 26 Millionen Tonnen CO2 entstehen, was in
etwa den jährlichen Emissionen von Rheinland-Pfalz entspräche.
Die niedersächsischen Grünen fordern die konsequente Umsetzung des vom
Niedersächsischen Landtag im Dezember 2023 beschlossenen neuen Klimagesetzes.
Das Pariser Klimaabkommen darf auf keinen Fall gefährdet werden. Die geplante
Erschließung neuer Erdgasfelder vor Borkum steht im krassen Widerspruch zu den
ehrgeizigen Klimazielen des Landes und birgt erhebliche Risiken für das direkt
benachbarte Weltnaturerbe-Gebiet Wattenmeer. Die Insel Borkum klagt zusammen mit
anderen ostfriesischen und niederländischen Inseln, zusammen mit der Deutschen
Umwelthilfe, der Bürgerinitiative Saubere Luft Emden und niederländischen
Umweltorganisationen gegen die geplante Erdgasförderung und hat im Frühjahr 2023
erfolgreich einen Baustop der Bohrplattform erreicht, der im Januar in den Haag
vor Gericht bestätigt wurde.

Die UNESCO hat im kürzlich veröffentlichten Wattenmeer-Zustandsbericht die
Unvereinbarkeit zwischen Rohstoffgewinnung und dem Schutzstatus des Welterbes
deutlich hervorgehoben. Das einzigartige Ökosystem muss mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln erhalten bleiben. Deshalb fordern Bündnis 90/Die Grünen in
Niedersachsen jegliche Förderprojekte innerhalb und außerhalb des Weltnaturerbes
einzustellen, bzw. nicht weiter voranzutreiben. Der Welterbe-Status des
Niedersächsischen Wattenmeers darf nicht mutwillig gefährdet werden.
Das geplante Erdgasförderprojekt der Firma One Dyas muss ad acta gelegt werden,
denn es gefährdet einen einzigartigen Lebensraum im Wattenmeer, den Küstenschutz
und die ostfriesischen Inseln. Die mittlerweile bekannten, wertvollen Steinriffe
mit Hummern, Krebse und Korallen vor Borkum und damit die dortige Artenvielfalt
stehen auf dem Spiel.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Modernisierung des
Bergrechts vereinbart. Ziel soll sein, die heimische Rohstoffförderung
ökologischer auszurichten. Im Februar 2023 hat das BMWK die Zivilgesellschaft
und Wirtschaftsverbände angehört. Wir erwarten, dass jetzt zügig ein
Gesetzentwurf zur ökologischen Modernisierung seitens des BMWK vorgelegt und
umgesetzt wird, um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten und keine weiteren
Erdgas- und Ölförderungen über Jahrzehnte genehmigt werden, wie es im Ampel-
Koalitionsvertrag steht: „Wir wollen keine neuen Genehmigungen für Öl- und
Gasbohrungen jenseits der erteilten Rahmenbetriebserlaub-nisse für die deutsche
Nord- und Ostsee erteilen.“

Für die geplante Erdgasförderung in der Nordsee vor Borkum an der Grenze zu den
Niederlanden müssen völkerrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Seit
Sommer 2022 laufen die Verhandlungen über die Voraussetzungen eines sogenannten
Unitarisierungsabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland. Dieses
Unitaritätsabkommen muss vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Wir fordern
die Grüne Bundestagsfraktion im Bundestag auf, diesem Abkommen nicht
zuzustimmen. Klimaschutz und Artenschutz müssen Vorrang vor den ökonomischen
Interessen eines Konzerns haben.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 13./14. April 2024 in Oldenburg