Einigung zur Schnellstrecke Hannover-Hamburg gut, aber für Mobilitätswende nicht ausreichend

GRÜNE Niedersachsen fordern rasche Prüfung der künftigen Bedarfe für Alpha-E-Projekt

Zur Diskussion rund um den Schienenverkehr zwischen Hamburg und Hannover – das sogenannte Alpha-E-Projekt – sagt Greta Garlichs, die Landesvorsitzende der niedersächsischen GRÜNEN: „Es ist ein wichtiges und gutes Signal, dass es nach jahrelangen Debatten nun endlich vorangehen soll mit dem Schienenausbau in Niedersachsen. Das wird vor allem den vielen Pendler*innen auf der Strecke deutliche Verbesserungen bringen. Da jedoch vorausichtlich der direkte Ausbau im Bestand nicht ausreichen wird, um den heutigen Anforderungen an den Schienenverkehr gerecht zu werden – etwa wenn wir den Deutschlandtakt auch in Niedersachsen gewährleisten wollen – müssen die Planungen für den Schienenausbau über den Bestandsausbau hinaus jetzt ebenfalls schnell und ernsthaft weitergeführt werden. Der Deutschlandtakt nach Schweizer Vorbild darf nicht gefährdet werden. Er ist ein zentrales Element für die Verkehrswende.“

Die Niedersächsischen GRÜNEN begrüßen, dass im Rahmen der Generalsanierung auf der Strecke von Hamburg nach Hannover möglichst viele Elemente aus den Plänen des Dialogforums Schiene Nord umgesetzt werden sollen. Dazu gehört die Optimierung der Knotenpunkte Lüneburg und Uelzen sowie die Optimierung des dritten Gleises zwischen Lüneburg und Stelle. Es brauche aber nun zeitnah verlässliche Informationen darüber, was im Detail zwischen Bund, Land und Bahn besprochen wurde, um weiter entscheiden zu können. Nötig ist eine Aussage der Bahn, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen der Generalsanierung möglich sind und geplant werden. Wichtig seien dazu auch die Trassenvariantenvergleiche, die im Bundesverkehrsministerium vorliegen sowie nicht zuletzt transparente Verkehrsprognosezahlen für 2040, um die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Neubau bewerten zu können. „Da wir aus klimapolitischen Gründen möglichst viel Personen- und Güterverkehre auf die Schiene verlagern wollen, darf es auch bei möglichen Neubauplanungen keine Verzögerung in der Gesamtplanung geben“, sagt Garlichs.