Bürokratieabbau in der Städtebauförderung – damit Städte und Orte wieder atmen können

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 11./12. November 2023 in Osnabrück

Die Städtebauförderung ist das zentrale Steuerungsinstrument, mit dessen Hilfe wir unsere Städte und Orte pflegen, gestalten und deren Lebensqualität erhöhen – sozial, wirtschaftlich, energetisch und kulturell. Wir haben es mit ihr geschafft, dass unsere Stadt- und Ortskerne noch typisch norddeutsch charmant aussehen. Wir haben soziale Herausforderungen gemeistert, indem wir gezielt dort investiert haben, wo soziale Probleme geballt waren, wo man lange weggesehen und die Stadtteile sich selbst überlassen hat. Wir haben gezielt investiert, um das Gemeinwesen zu stärken, um Energie zu sparen und das Klima zu schützen. Und wir gehen mit der Städtebauförderung auch neue Aufgaben an, wie die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft. Die Städtebauförderung ist ein Erfolg.

Jedoch kann man nicht davon sprechen, dass die Mittel tatsächlich in unsere Städte und Orte „fließen“. Der Alltag der Städtebauförderung ist durch eine überbordende Bürokratie und große Risiken für Kommunen und Menschen geprägt.

Den Kommunen wird ein Dickicht aus Regularien aufgebürdet, welches sie nur mit Mühe managen können. Zudem tragen sie letztlich die Verantwortung für die sachgerechte Verwendung der Mittel. Niedersachsen erschwert es den Kommunen dabei dadurch, dass es für die gleichen Maßnahmen verschiedene Akteure (Ämter für regionale Landesentwicklung sowie Nbank) beteiligt, statt die Verantwortung bei einer Institution zu bündeln. Andere Bundesländer machen es den Kommunen einfacher, indem sie Ansprechpartnerinnen und Verantwortung bündeln.

Die Menschen in Städten und Orten können sich nicht auf zugesagte Mittel verlassen. Anders als bei anderen Fördermittelgeberinnen gleichen die Förderverträge in der Städtebauforderung teilweise unverbindlichen Absichtserklärungen. Privatmenschen, die mit viel Engagement für sie unwirtschaftliche Projekte anfangen, erhalten nicht die Finanzierungssicherheit, die zur Durchführung derartiger Projekte notwendig wäre. Sie verlassen sich auf die Kommune, die aber nur im zeitlichen Rahmen eines Jahres und nur mit Blick auf ein jeweils kleines Fördergebiet agieren darf und alles immer wieder mit dem Fördermittelgeberinnen abstimmen muss.

Wir müssen unsere Städte umbauen: lebendig, klimagerecht und wirtschaftlich stark. Damit uns das gelingt, müssen wir schneller werden, unsere begrenzten Mittel gezielter einsetzen und die Menschen vor Ort besser einbinden und mitnehmen. Daher beschließen wir:

  • Die Ansprechpartnerinnen für die Kommunen sollen an einer Stelle zusammengeführt werden. Idealerweise in den Regionen. Weil Kommunen davon entlastet werden, sollen zwischen N-Bank, Amt für regionale Landesentwicklung, Wirtschaftsministerium und sonstigen Beteiligten die Abstimmungen über Formalitäten gebündelt werden, um für die Kommunen eine zuständige Ansprechpartnerin zu haben und sie so von Bürokratie zu entlasten.
  • Kommunen sollen die zugesagten Mittel verlässlich einplanen dürfen. Eine sich jährlich verändernde Zuweisung an Einzelprojekte ist ungeeignet, um Projekte mit Planungszeiträumen von Jahren zu managen. An ihre Stelle sollen langfristige Förderzusagen treten, die auf mehrere Jahre hinaus feste Budgets garantieren und Kommunen und lokalen Akteuren Verlässlichkeit für ihre Projekte bieten.
  • Kommunen sollen die zugesagten Mittel flexibel einsetzen dürfen. Vor Ort weiß man besser, welche Maßnahme gerade gefördert werden muss und welche noch warten kann. Das gilt auch für die Verschiebung von Mitteln zwischen einzelnen Fördergebieten, wenn ansonsten Mittel unverwendet brach liegen würden und andernorts gebraucht werden.
  • Die Städtebauförderung soll Baukostensteigerungen berücksichtigen. Gerade in Zeiten hoher Inflation sind fixe Obergrenzen kein probates Mittel Projekte zu steuern. Sie dienen nur dazu den Kommunen Mittel durch die Hintertür zu kürzen. Die Kommunen sollen im Gegenzug für eine höhere Kostensicherheit bei kommunalen Projekten sorgen, indem sie Projekte bis zur Ausführungsreife planen dürfen und grundsätzlich auch sollen.
  • Der Bestandserhalt, der Einsatz von rezyklierten Baustoffen und die Verwendung von klimaschonenden Baustoffen und -Technologien soll wo möglich Grundlage der Städtebauförderung werden, wo diese in Gebäude und Anlagen investiert.
  • Wo möglich soll die Kofinanzierung durch andere Fördermittelgeber erleichtert werden, um über die kommunalen Ziele hinaus agieren zu können.
  • Im Rahmen der Städtebauförderung sollen kommunale Entwicklungsfonds gefördert werden, welche den Zwischenerwerb von Grundstücken erleichtern sollen, wenn diese z.B. für die städtebauliche Neuordnung benötigt werden.
  • Mit den genannten Maßnahmen können und sollen die Kommunen ihre Sanierungsziele schneller erreichen. Ihre Ziele sollen sie in der Regel in 8 statt 10-15 Jahren zu mindestens 85% erreichen. Ihre Ziele legen sie im Vorfeld gemeinsam mit dem Fördermittelgeber fest.

Dieser Antrag basiert auf 10 Jahren Arbeit in der Städtebauförderung. In dieser Zeit wurde vielfach der Wunsch geäußert, dass die Rahmenbedingungen sich für die Kommunen verbessern müssen. Dieser Antrag basiert auch auf Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die unbürokratischer als in Niedersachsen ihre Städte und Orte lebenswerter machen.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 11./12. November 2023 in Osnabrück