Die Niedersächsische Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen in den Landtag eingebracht. Mit den damit verbundenen Änderungen im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) werden zentrale Forderungen aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen hat dazu drei Fragen an die grüne Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić gestellt.
Was sind die Ziele des neuen Hochschulgesetzes?
Wir stärken die Beteiligung der Studierenden und der Beschäftigten. Alle Menschen, die an der Hochschule lernen, lehren und arbeiten, sollen die Möglichkeit haben, sich einzubringen und Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, die sie betreffen. Aber auch Themen wie gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen, die Gleichstellung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden mit dem neuen NHG geregelt.
Was ändert sich konkret?
Die Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten werden gestärkt, studentische Belange erhalten mehr Gewicht. Insbesondere bei der Ausgestaltung von Studium und Lehre erhalten die Studierenden mehr Beteiligungsmöglichkeiten.
Zudem ist zukünftig im Niedersächsischen Hochschulgesetz festgelegt, dass die Hochschulen die Aufgabe haben, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge einzudämmen. Arbeitsverträge sollen zukünftig an die Mindestdauer einer Promotion oder an die Laufzeit von Forschungsprojekten angeglichen werden. Mit dieser Maßnahme und der Eröffnung attraktiverer und planbarer Karrierewege verbessern wir die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie erhalten die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren von einer befristeten auf eine unbefristete Stelle zu wechseln.
Eine weitere Änderung betrifft den Übergang vom Bachelor zum Master. Die Grenznote wird aufgehoben. Ab dem Sommersemester 2016 hat jede Bachelorabsolventin und jeder Bachelorabsolvent die Zugangsberechtigung zu einem Masterstudium. Dies gilt für rund 80 Prozent der Masterstudiengänge an den Universitäten, die keiner örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen.
Mit der neuen NHG-Novelle werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Für die Einstellung von zusätzlichen Professorinnen sind konkrete Ziel- und Zeitvorgaben in den von den Hochschulen aufzustellenden Gleichstellungsplänen festzulegen.
Wie wird die Beteiligung gestärkt?
Die Senate werden in ihrer Funktion als zentrale Entscheidungsgremien gestärkt, in denen alle Gruppen der Hochschule vertreten sind. Wir schaffen darüber hinaus die Möglichkeit, dass jede Hochschule zusätzlich einen hauptberuflichen Vizepräsidenten für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange einsetzen kann. Die Besetzung muss im Einvernehmen mit den Studierenden erfolgen.
Zudem werden neue Formen der Beteiligung auf den Weg gebracht: Die Studierenden haben zukünftig die Möglichkeit, in einer Art studentischem Bürgerbegehren Forderungen an die Hochschulorgane heranzutragen. Wenn zu einem Thema ein Quorum von drei Prozent innerhalb der Studierendenschaft erreicht wird, müssen sich die Gremien hochschulöffentlich damit auseinandersetzen.
Darüber hinaus öffnen wir die Hochschul- und Stiftungsräte für die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und die Studierendenvertreter und verleihen ihren Belangen damit mehr Gewicht. Sie können zukünftig mit beratender Stimme in diesen Gremien mitwirken. Zudem wird eine Interessensvertretung der Promovierenden eingeführt.