1993 wurden auf Initiative des damaligen Umwelt-Staatsekretärs Jan-Hendrik Horn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Naturschutzstationen in Niedersachsen etabliert.
Ziel war eine kooperative Zusammenarbeit von Naturschutzverwaltung und Naturschutzverbänden bei der Vor-Ort-Betreuung der Schutzgebiete mit landesweiter Bedeutung.
Unter den schwarz-gelben Vorgängerregierungen haben Personalausstattung, politischer Rückhalt, Kooperationsmöglichkeiten zwischen Naturschutzverwaltungen und Verbänden und damit die Effizienz des Naturschutzes in Niedersachsen überproportional abgenommen.
Auf dem 32. Deutschen Naturschutztag wurde angemahnt, dass das Politikfeld Biologische Vielfalt in Deutschland nicht die Bedeutung hat, die ihm zukommt und die ihm in politischen Verlautbarungen oft zugesprochen wird. Biodiversität hat es schwer sich zu positionieren und gegenüber anderen Politikfeldern durchzusetzen. Das Thema biologische Vielfalt ist in der Personalentwicklung und beruflichen Fortbildung kaum von Bedeutung, sodass die handelnden Personen für das Thema nicht ausreichend sensibilisiert sind. Es fehlen genügend Fürsprecher in den Führungsebenen von Parteien und Bundesministerien. Darüber hinaus nehmen die Artenkenntnisse in der Bevölkerung rapide ab.
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien plant das Umweltministerium, die Vor-Ort-Betreuung der Natura 2000 – Schutzgebiete zu verstetigen, und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu verbessern. Das Natura 2000-Netz von Schutzgebieten umfasst die EU-Vogelschutz- und die FFH-Gebiete.
Vor diesem Hintergrund setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen dafür ein:
- dass die Naturschutzverbände rechtlich und finanziell weiter gestärkt werden, weil sie der wesentliche Katalysator in der Gesellschaft sind, um den Schutz der biologischen Vielfalt und das Wissen darum langfristig in der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft praxisnah und vor Ort langfristig verankern zu können.
- dass die vorhandene Vor-Ort-Betreuung in Biologischen bzw. Ökologischen Stationen oder vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Landschaftspflegeverbänden, nach dem erfolgreichen Vorbild aus Nordrhein-Westfalen, weiterzuentwickeln und langfristig abgesichert wird, um ein Mehr an Kompetenz, die Wahrung der Sachkunde (u. a. Artenkenntnisse), guten Service und Beratung im ländlichen Raum sicherzustellen.
- dass die regelmäßige Erfassung von Flora und Fauna genutzt wird, um die niedersächsischen Schutzgebiete im Sinne der europäischen Verpflichtungen zu pflegen und zu entwickeln und die Artenschutzprogramme nach erfolgter Evaluation zu optimieren.
- dass Biologische bzw. Ökologische Stationen und Landschaftspflegeverbände dazu genutzt werden, bessere und systematischere Kooperations- und Partizipationsstrukturen und –prozesse mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu etablieren.
- dass die kooperative Zusammenarbeit von Naturschutzverwaltung und Naturschutzverbänden bei der Vor-Ort-Betreuung organisatorisch und vertraglich auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dabei unterstützen wir insbesondere die folgenden Ziele und Grundsätze der Vertragsverhandlungen zwischen Umweltministerium und Naturschutzverbänden:
- Das Land Niedersachsen ist auch in Zukunft zuverlässiger und langfristiger Vertragspartner der Naturschutzverbände vor Ort.
- Die staatliche Naturschutzverwaltung und die Naturschutzverbände arbeiten unter dem Leitbild der „Kooperation auf Augenhöhe“ zusammen.
- Die Kooperationsverträge sind so zu gestalten, dass keine Umsatzsteuerpflicht anfällt.