Der Landesverband Niedersachsen von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt den Beschluss
des Bundestages und des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes und
Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben.
Insbesondere zu begrüßen ist der Beschluss zur Einrichtung eines Infrastruktur-
Sondervermögens in Höhe von 500 Mrd. Euro sowie die Erweiterung des
Finanzierungsspielraums der Länder. Dies entspricht zentralen finanzpolitischen
Forderungen der GRÜNEN u.a. im vergangenen Bundestagswahlkampf.
Auch der Beschluss zur erleichterten Finanzierung von Ausgaben für Verteidigung
und äußerer Sicherheit sowie zur Unterstützung angegriffener Staaten ist in
dieser weltpolitischen Lage nur zu unterstützen.
Insgesamt versetzen uns die Beschlüsse endlich in die Lage, endlich zu beginnen,
den über Jahrzehnte aufgelaufenen Investitions- und Modernisierungsstau
aufzulösen. Sie entsprechen dem Investitionsbedarf von rund 600 Milliarden Euro,
den das Institut der Deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr errechnet hat –
vor allem für die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur, Verkehrswege mit
Schwerpunkt Schiene und die Dekarbonisierung der Industrie.1
Der grünen Bundestagsfraktion ist es durch ihre harte Verhandlungsstrategie
gelungen, den Klimaschutz mit 100 Mrd. Euro hinterlegt als Zweckbestimmung zu
verankern. Nicht zuletzt sichert dies auch die Zukunft wichtiger
Transformationsprojekte wie zum Aufbau einer klimaneutralen Stahlproduktion bei
der Salzgitter AG. Grünem Einsatz ist es zu verdanken, dass die Kredite in
zusätzliche Zukunftsinvestitionen fließen werden und nicht der Finanzierung
schwarz-roter Wahlgeschenke dienen.
Dabei kritisieren wir sehr deutlich, dass wir solche weitreichenden Beschlüsse
nun unter höchstem Zeitdruck und in einem bereits abgewählten Bundestag treffen
mussten. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung der Union und der FDP,
die sich bis zur Wahl – und in Teilen darüber hinaus – den finanzpolitischen
Realitäten nicht stellen wollten. Dem Land und der öffentlichen Debatte haben
beide Parteien damit schwer geschadet.
Spielräume für Zukunftsausgaben nutzen
Nicht vergessen werden darf, dass es sich bei dem zusätzlichen Spielraum um
Kredite handelt, die von zukünftigen Generationen zu tragen sein werden. Deshalb
steht es aus grüner Sicht außer Frage, dass dieser Spielraum ausschließlich für
Maßnahmen genutzt werden darf, von denen zukünftige Genrationen einen konkreten
Nutzen haben werden.
Ein großer Teil der beschriebenen Investitionsbedarfe liegt im Bereich der
kommunalen Infrastruktur. Die Kommunen, die in den vergangenen Jahren sehr unter
der schwierigen wirtschaftlichen Lage zu leiden hatten, müssen in jedem Fall
angemessen an den neuen, zusätzlichen Spielräumen beteiligt werden. Auch der
Bund wird dies stärker als bisher geplant berücksichtigen müssen.
Für uns steht die klimagerechte Sanierung der öffentlichen Infrastruktur im
Zentrum, die Förderung der klimaneutraler Industrien, Bildung und Gesundheit.
Auf keinen Fall dürfen die Mittel in Bereiche und Industrien fließen, die den
Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zuwider laufen und bisherige, nicht
zukunftsfähige Entwicklungen zementieren.Eine Mittelverwendung für den
Straßenneubau, insbesondere den Neubau und Ausbau von Autobahnen und
Bundesstraßen lehnt der Landesverband ab.
Dabei wollen wir den doppelten Nutzen dieser großen Infrastrukturprogramme
nutzen, um durch die öffentliche Nachfrage gezielt grüne Leitmärkte für
nachhaltig erzeugte Industriegüter zu schaffen. Wir selbst haben es in der Hand,
dass Produkte wie grüner Stahl kurzfristig und bereits vor dem Inkrafttreten
eines CO2-Grenzausgleichs wirtschaftlich werden. So kann aus diesem
Infrastrukturprogramm auch ein grünes Konjunkturprogramm werden, um gute
Arbeitsplätze und nachhaltige Wertschöpfung langfristig zu sichern.