Sichere Schulwege durch Umsetzung der StVG und StVO-Reform

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 02./03.11.2024 in Gifhorn

Im Sommer haben Bundestag und Bundesrat eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes
(StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen.

Die Kommunen haben jetzt mehr Spielräume für Gesundheits-, Klima- und
Umweltschutz und städtebauliche Innovationen. Tempo 30 sowie mehr Platz für
Fahrräder, Fußwege und Busse sind nun einfacher möglich. Diese Möglichkeiten
wollen wir in Niedersachsen gezielt nutzen, um sichere Schulwege zu schaffen,
die Kinder bereits im Grundschulalter selbstständig zurücklegen können. Das ist
nicht nur gesund, sondern stärkt nachweislich auch das Selbstbewusstsein und die
Konzentrationsfähigkeit. Land und Kommunen müssen die Reform des
Straßenverkehrsrechts deshalb in konkrete Maßnahmen vor Ort überführen.

In der Kommunalpolitik machen wir uns stark für

mehr Zebrastreifen, Rad- und Busspuren. Diese können jetzt auf Basis der neuen
Ziele angeordnet werden. Mit der neuen StVO können die Kommunen ein Quartier
städtebaulich entwickeln und dafür einen Radweg anordnen. Sie können
klimafreundliche Mobilität stärken und dafür dem Bus eine eigene Spur geben. Sie
können einen Zebrastreifen anlegen, um einen Schulweg sicherer zu machen.

mehr Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere nutzen wir die neue
Anordnungsmöglichkeit für „hochfrequentierte Schulwege“, um gezielt die Kinder
zu schützen, die ihren Schulweg an Straßen mit schnellem oder viel Autoverkehr
zurücklegen müssen. Auch andere Orte, an denen häufig Kinder unterwegs sind,
machen wir durch Tempo 30 sicherer: Kitas, Kindergärten, Schulen, Spielplätze
und Zebrastreifen. Wir setzen uns dafür ein, dass an all diesen Stellen Tempo 30
angeordnet wird. Abschnitte, die bis zu 500 Meter voneinander entfernt sind,
lassen wir verbinden, sodass größere Tempo-30-Abschnitte entstehen. Das ist
nicht nur ein Gewinn für die Verkehrssicherheit, sondern auch für die
Lebensqualität vor Ort durch weniger Lärm und weniger Luftverschmutzung.

Auch das Land Niedersachsen kann dazu beitragen, dass die Schulwege in den
Kommunen sicherer und attraktiver werden können. Dafür soll das Land
Niedersachsen

Die Einrichtung von Schulstraßen explizit fördern. An vielen Schulen in
Niedersachsen gibt es tagtäglich gefährliche Situationen durch Elterntaxis und
anderen motorisierten Verkehr vor Schulen. Abhilfe schaffen Schulstraßen, also
Straßenabschnitte vor Schulen, die ganz oder zeitweilig zu Bring- und Holzeiten
für den Autoverkehr gesperrt werden. Mit einem Erlass kann das Land den Kommunen
bei der Einrichtung von Schulstraßen rechtliche Hilfestellung geben und eine
Regellösung bereitstellen. Schrittweise sollen alle Schulen im Land überprüft
werden, ob eine Schulstraße die Verkehrslage vor Ort verbessern würde.

Die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung von Schulwegplänen unterstützen.
Ein landesweiter digitaler Radschulwegplaner wird den weiterführenden Schulen
zur Verfügung gestellt, sodass alle Schüler*innen ihre Schulwege selbst erfassen
und auf Problemstellen aufmerksam machen können. Eine Beratungs- und
Koordinierungsstelle wird als erste Anlaufstelle für Kommunen eingerichtet. Ein
Musterschulwegplan bietet den Kommunen Orientierung bei der Erstellung eigener
Pläne. Mindestens für weiterführende Schulen soll der Schulwegplan auch darauf
ausgerichtet sein, dass Kinder und Jugendliche selbstständig mit dem Rad zur
Schule kommen.

Die Steigerung der Verkehrssicherheit auf (Rad)Schulwegen finanziell
unterstützen.
Dafür stellt das Land Know-How und finanzielle Unterstützung
bereit. Bereits mit geringen Mitteln können verkehrsberuhigte Bereiche und
sichere Rad- und Fußverbindungen entstehen.

Erleichterungen für die Einrichtungen von Fußgängerüberwegen schaffen. Die
Richtlinie für Fußgängerüberwege darf kein starres Instrument sein. Mit einem
Leitfaden soll das Land Niedersachsen die Einsatzmöglichkeiten von Zebrastreifen
erweitern.

Die Markierung von Piktogrammketten über einen Erlass erleichtern.
Piktogrammketten sind an bestimmten Stellen ein gutes Mittel, um den Radverkehr
sichtbar zu machen und die Akzeptanz der Autofahrer*innen für auf der Fahrbahn
fahrende Radfahrer*innen zu stärken.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 02./03.11.2024 in Gifhorn