Keine unbefristeten Betriebsgenehmigungen für Atomanlagen
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück
Die Landesdelegiertenkonferenz fordert die Landesregierung auf mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass die unbefristete Betriebserlaubnis für die von der ANF betriebene Brennelementefabrik in Lingen widerrufen wird bzw. diese, falls rechtlich möglich, direkt zu widerrufen. Sollte ein sofortiger Widerruf nicht möglich oder nicht durchsetzbar sein, soll die Landesregierung mit Nachdruck dafür eintreten, …Lesen "Keine unbefristeten Betriebsgenehmigungen für Atomanlagen"
Gewässer-/ Hochwasserschutz im gesamten Einzugsbereich von Flüssen ganzheitlich sehen
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück
Die Landesdelegiertenkonferenz fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf, sich entsprechend der EU-Bestimmungen sowie im Sinne der eigenen Positionen für einen ganzheitlichen Gewässer– / Hochwasserschutz im gesamten Einzugsbereich von Flüssen einzusetzen.Lesen "Gewässer-/ Hochwasserschutz im gesamten Einzugsbereich von Flüssen ganzheitlich sehen"
Für ein ambitioniertes Klimaschutzabkommen auf dem UN-Klimagipfel in Paris
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück
Wir GRÜNE in Niedersachsen haben auf unserem Parteitag im Februar 2015 (Stade) ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zum Klimaschutz mit konkreten landes- und bundespolitischen Schwerpunkten im Energie – und Agrarbereich beschlossen. Der Klimawandel schreitet weiterhin schneller voran, als die internationale Klimapolitik handelt. So ist schon viel zu viel Zeit verloren gegangen. Dies wird durch die aktuelle Entwicklung …Lesen "Für ein ambitioniertes Klimaschutzabkommen auf dem UN-Klimagipfel in Paris"
Freizügigkeit der Mitglieder – Satzungsänderung in § 2
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück
§ 2 wird um einen neuen Absatz 4 ergänzt: „Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich in dem Gebietsverband des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und geht bei deren Wechsel auf den neuen Gebietsverband über. Bei mehreren Wohnsitzen besteht ein Wahlrecht des Mitglieds. Auf begründeten Antrag des Mitglieds können Ausnahmen vom Wohnort- bzw. Aufenthaltsprinzip zugelassen werden. Darüber entscheidet …Lesen "Freizügigkeit der Mitglieder – Satzungsänderung in § 2"